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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07   

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https://dejure.org/2007,28769
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07 (https://dejure.org/2007,28769)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.08.2007 - 12 A 1717/07 (https://dejure.org/2007,28769)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. August 2007 - 12 A 1717/07 (https://dejure.org/2007,28769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur Übernahme von Aufwendungen für die Hilfe in einer Einrichtung; Ausgestaltung des sich aus dem Vorrang der Sozialhilfegewährung in einer Einrichtung auf der Grundlage von Vereinbarungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 5 K 3749/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328, m. w. N.

    vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 -, NJW 1996, 45; BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, a.a.O.

  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    Diese Bestimmungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem - beiden Beteiligten bekannten - Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13.05 - wie folgt ausgelegt: Aus dem Regelungsgefüge des § 93 BSHG F. 1994 ergebe sich ein Vorrang der Sozialhilfegewährung auf der Grundlage von Vereinbarungen einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Schiedsstellenentscheidungen.

    Die Berufung kann letztendlich auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO deswegen zugelassen werden, weil das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 2006 - 5 C 13.05 -, a.a.O., abweicht.

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -, BVerwGE 108, 47 = FEVS 49, 337; Nds. OVG, Urteil vom 24. August 2005 - 4 L 811/99 -, NDV- RD 2005, 114.

    Darüber, wie sich die von der Klägerin geforderten Entgelte zu den Entgelten für vergleichbare Leistungen anderer Einrichtungen verhalten, befindet - für das Jahr 1994 - ein im Verfahren 4 L 811/99 des Nds. OVG eingeholtes Sachverständigengutachten des Instituts für G. im H. in I. , an das ggfs. angeknüpft werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06

    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    Diese Urteile sind rechtskräftig, seitdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch die Beschlüsse vom 11. Juli 2006 die Anträge auf Zulassung der Berufung hiergegen abgelehnt hat (4 LA 62/06, 4 LA 65/06 - 68/06 und 4 LA 80/06 - 82/06).

    Die Schiedsstelle hat vielmehr hinsichtlich "Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen" im Rahmen eines Gesamtkonzeptes nur solche eigenen Feststellungen zu treffen, die für die Festsetzung der Vergütung erforderlich sind, vgl. im einzelnen Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 4 LA 62/06 -, juris, insbesondere als Grundlage des insoweit zwingend anzustellenden externen Vergleiches.

  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 -, NJW 1996, 45; BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, a.a.O.
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1998 - 5 C 17.97 -, BVerwGE 108, 47 = FEVS 49, 337; Nds. OVG, Urteil vom 24. August 2005 - 4 L 811/99 -, NDV- RD 2005, 114.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2006 - 4 LC 238/04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    Die - in den von der Klägerin angeführten Urteilen des VG Hannover vom 16. Dezember 2005 - 7 A 4338/05 - sowie des Nds. OVG vom 26. April 2006 - 4 LC 238/04 - vertretene und von der Klägerin zur Begründung ernstlicher Zweifel herangezogene - Auffassung, dass eine nachträgliche Vereinbarung hinsichtlich der Leistungsmerkmale keinen Sinn ergebe, weil nach der Art der Leistung diese nachträglich nicht mehr verändert erbracht werden könne, greift im Zusammenhang mit der nachträglichen Festsetzung des Leistungsentgeltes für bereits erbrachte Leistungen nicht.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    Dementsprechend hat im übrigen auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 3. Januar 2007 - 4 LC 318/06 -, juris, zu einem parallel gelagerten Sachverhalt folgendes ausgeführt:.
  • VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarung als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07
    Die - in den von der Klägerin angeführten Urteilen des VG Hannover vom 16. Dezember 2005 - 7 A 4338/05 - sowie des Nds. OVG vom 26. April 2006 - 4 LC 238/04 - vertretene und von der Klägerin zur Begründung ernstlicher Zweifel herangezogene - Auffassung, dass eine nachträgliche Vereinbarung hinsichtlich der Leistungsmerkmale keinen Sinn ergebe, weil nach der Art der Leistung diese nachträglich nicht mehr verändert erbracht werden könne, greift im Zusammenhang mit der nachträglichen Festsetzung des Leistungsentgeltes für bereits erbrachte Leistungen nicht.
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